Kehrwoche: Rechte und Pflichten im Mehrfamilienhaus erklärt
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Kehrwoche ist eine wöchentliche Reinigungspflicht für Gemeinschaftsflächen im Haus
- Gehweg, Hof und Treppenhaus müssen regelmäßig gekehrt und gereinigt werden
- Die Reihenfolge wechselt zwischen den Mietern nach festem Plan
Wer kennt das nicht: Der Kehrplan hängt im Hausflur, und plötzlich ist wieder die eigene Wohnung an der Reihe. In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist die Kehrwoche immer noch Standard. Doch was gehört wirklich dazu? Und was ist optional? Dieser Ratgeber klärt auf.
Was ist die Kehrwoche überhaupt?
Die Kehrwoche ist eine Reinigungspflicht, die in vielen deutschen Mietshäusern üblich ist. Sie regelt, wer in welcher Woche für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zuständig ist. Der Begriff stammt aus Süddeutschland und ist besonders in älteren Mietverträgen verankert.
Die Aufgabe rotiert wöchentlich durch alle Hausparteien. Dies spart Kosten für ein Reinigungsunternehmen und fördert das Gemeinschaftsgefühl. Allerdings: In modernen Mehrfamilienhäusern wird die Kehrwoche zunehmend durch professionelle Reinigungsdienste ersetzt.
Was gehört zur Kehrwoche dazu?
Der Umfang der Kehrwoche ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Üblicherweise gehören dazu:
Der Gehweg vor dem Haus muss von Laub, Schnee und Schmutz befreit werden. Bei Eis ist Streusand oder Salz nötig.
Der Hof oder die Einfahrt müssen gefegt und gereinigt sein. Auch hier fallen Schnee und Laub in die Verantwortung.
Das Treppenhaus muss gekehrt und bei Bedarf nass gereinigt werden. Türgriffe und Handläufe können optional abgewischt werden.
Nicht verpflichtend sind dagegen Fensterputzen, Wände abwischen oder die Reinigung von Kellern – diese Aufgaben sollten separat schriftlich festgehalten sein.
Wann bin ich dran? Das Wechsel-System
Der Kehrplan wird normalerweise im Hausflur ausgehängt oder liegt bei der Hausverwaltung vor. Meist wechselt die Verantwortung wöchentlich, bei größeren Häusern auch monatlich. Jeder Mieter erhält reihum eine Woche oder einen Monat Zeit, um seine Pflichten zu erfüllen.
Die genauen Fristen sollten im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten sein. Typischerweise hat man Samstag und Sonntag Zeit, um die Arbeiten zu erledigen. Wer eine Woche übernimmt, muss diese auch vollständig durchführen – Ausfälle sollten im Voraus organisiert werden.
Was passiert bei Streit oder Nichterfüllung?
Wird die Kehrwoche nicht erfüllt, kann die Hausverwaltung ein Verwarnungsschreiben versenden. Bei wiederholten Verstößen drohen im schlimmsten Fall Mietminderungen oder sogar Kündigungen.
Manche Mieter beauftragen einen Reinigungsdienst auf eigene Kosten, wenn sie regelmäßig krank oder beruflich verhindert sind. Dies sollte vorher mit der Hausverwaltung geklärt werden. In vielen modernen Verträgen ist eine Ablöse möglich – der Mieter zahlt einen monatlichen Betrag statt selbst zu reinigen.
Konflikte entstehen oft durch unterschiedliche Erwartungen. Daher empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit den Nachbarn und der Hausverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Kehrwoche tauschen?
Ja, üblicherweise ist ein Tausch mit anderen Mietern möglich. Informieren Sie aber vorher die Hausverwaltung, damit sie den Plan aktualisieren kann.
Was ist, wenn ich im Urlaub bin?
Planen Sie Ihren Urlaub so, dass er nicht auf Ihre Kehrwoche fällt. Andernfalls organisieren Sie einen Nachbarn als Vertreter und teilen Sie dies der Hausverwaltung mit.
Darf die Hausverwaltung die Kehrwoche abschaffen?
Ja, mit schriftlicher Ankündigung und bei nachträglicher Übernahme durch einen Reinigungsdienst ist dies möglich. Dann entfällt die Pflicht für Mieter.
Die Kehrwoche ist ein bewährtes System, das Kosten spart und Gemeinschaft schafft. Wichtig: Befolgen Sie den Hausplan, organisieren Sie rechtzeitig Vertretungen und kommunizieren Sie offen mit Nachbarn und Hausverwaltung. So vermeiden Sie unnötige Konflikte.